27. Januar 2025
Gedenken an die Euthanasie in der Zeit des Nationalsozialismus ist Verpflichtung für eine offene und vielfältige Gesellschaft
Am 27.01.2025 jährt sich zum 80. Mal der Gedenktag zur Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Dieser Tag steht mahnend für die menschenverachtende Politik und Verbrechen des Naziregimes gegenüber Juden, Sinti und Roma, Homosexuellen, politisch Andersdenkenden und Menschen mit Beeinträchtigungen.
Im Rahmen der Aktion T4 wurden tausende Menschen mit Beeinträchtigungen in ganz Deutschland in fünf psychiatrische Einrichtungen gebracht, in denen sie in der Folge systematisch vergast wurden bzw. durch Nahrungsentzug und Beruhigungsmittel umgebracht wurden. Sie galten als belastend für die „Volksgemeinschaft“ und aus wirtschaftlichen Gründen als „lebensunwert“. Das führte letztlich dazu, dass etwa 300.000 kranke und behinderte Menschen ermordet wurden.
„Für uns als Lebenshilfe ist das Erinnern an die Verbrechen während der NS-Diktatur Anspruch und Ansporn zugleich, für eine offene und vielfältige Gesellschaft einzutreten und diese gegen Angriffe zu verteidigen“, so Landesvorsitzender Franz Haverkamp.
Mit dem Eintreten für eine inklusive Gesellschaft, in der Vielfalt als Chance gesehen wird, tritt die Lebenshilfe jeder Form von Diskriminierung und Ausgrenzung entgegen.
Filmtipp: Nebel im August
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